Preise

Stand März 2021, Preise gelten für Gitarren-,Gesangs- Bass-, Ukulele, Keyboard- und Klavierunterricht

Preis pro Quartal - Wöchentlich
30 Minuten Einzelunterricht CHF 500.00
45 Minuten Einzelunterricht CHF 750.00
60 Minuten Einzelunterricht CHF 900.00 (spare 10%)

Preis pro Quartal - 14-Täglich
30 Minuten Einzelunterricht CHF 250.00
45 Minuten Einzelunterricht CHF 375.00
60 Minuten Einzelunterricht CHF 500.00

Einzelunterricht
nach Absprache 
30 Minuten Einzelunterricht CHF 60.00
45 Minuten Einzelunterricht CHF 90.00
60 Minuten Einzelunterricht CHF 120.00

Zweiergruppen Unterricht
Das Angebot gilt nur für Gitarristen/innen & Sänger/innen. Für Anfänger bieten wir auch Gruppenkurse an, welche sich aber nur auf zwei Schüler per Unterrichtslektion beschränken. Wir sind der Meinung, dass Lernen nur Spass macht, wenn wir unsere modernen Unterrichtsmethoden jedem Schüler individuell anpassen können. Wir behalten uns in Absprache der Schüler vor, die Gruppe in Einzelunterricht zu trennen, wenn einer der beiden mit dem anderen nicht mehr Schritt halten kann, und der «Wissenshungrige» zu kurz kommt.

30 Minuten, pro Schüler/Quartal CHF 335.00
45 Minuten, pro Schüler/Quartal CHF 505.00

10% Familienrabatt!
Zwar werden wir weder von der Gemeinde noch vom Kanton subventioniert, wir möchten aber dennoch das Familienmusizieren unterstützen. Jede Familie aus der mind. 2 Personen in unsere Schule kommen erhalten einen Familienrabatt von 10%. Einzige Bedingung: Alle wohnen im gleichen Haushalt.

Unser Motto
Aber Vorsicht... Musik machen macht süchtig!

 

Reglement

(Stand März 2021)

1. Schuljahr
Dieses besteht aus 4 Quartalen zu je 3 Monaten
1. Quartal: August, September, Oktober
2. Quartal: November, Dezember, Januar
3. Quartal: Februar, März, April
4. Quartal: Mai, Juni, Juli
Die Ferien richten sich nach dem Ferienplan der Oberstufen Schulen (7. bis 9. Klasse) von Steffisburg. Das Jahr hat 52 Kalenderwochen, wovon 13 Wochen Ferien sind, das heisst es finden pro Jahr 39 Lektionen (+/- 10 per Quartal) statt.

2. Absenzen und Nachholstunden
Durch staatlich anerkannte Feiertage (Pfingsten, Ostern, etc.) oder durch Schüler verursachte Ausfälle von Lektionen (Absagen usw.) können weder nachgeholt, noch rückvergütet werden.

Dazu gehören insbesondere auch KUW-Besuche, Schulreisen, Landschulwochen, Sportlager, Geburtstagsfeiern, kirchliche Ausflüge / Lager, Schnuppertage etc. In folgenden Fällen werden die Lektionen jedoch nachgeholt, oder wenn der Ausfall vom Lehrer verursacht war und nicht nachgeholt werden kann vergütet.

  • Militärdienst: Wenn der Lehrer mindestens 3 Wochen vorher benachrichtigt wird.
  • Krankheit: Wenn der Lehrer benachrichtigt wurde und ein Arztzeugnis vorgewiesen werden kann.
  • Ausfall des Lehrers: Sofern wir von der UNISONO-Musikschule nicht einen geeigneten Stellvertreter einsetzen können. Das Nachholen der Lektionen erfolgt in individueller Absprache mit dem Lehrer. Kann aus terminlichen Gründen des Lehrers, oder des Schülers, die Lektion nicht nachgeholt werden, wird sie vergütet.


3. Lehrer – Stellvertretung/Wechsel
Die Musikschule behält sich das Recht vor, während einer Kursperiode oder bei Nachholstunden einen Lehrerwechsel vorzunehmen.

4. Anmeldung zum Unterricht
Mit seiner Anmeldung zum Unterricht bestätigt der Schüler, sofern volljährig, beziehungsweise seine Eltern, oder gesetzliche Vertreter, vom aktuellen Schulreglement Kenntnis genommen zu haben und mit diesem einverstanden zu sein. Ohne schriftliche Abmeldung, mindestens drei Wochen vor Quartalsende gilt der Schüler automatisch für das folgende Quartal angemeldet. Ein Eintritt während dem Quartal ist möglich. Das Schulgeld ist somit nur anteilsmässig geschuldet.

5. Abmeldung bzw. Kündigung
Die Abmeldung hat mindestens 3 Wochen vor Quartalsende (ordentliche Kündigungsfrist) schriftlich an

UNISONO GmbH
Schulgässli 20
Postfach 324
3612 Steffisburg
zu erfolgen. Erfolgt die Abmeldung nicht schriftlich oder zu spät, wird das Kursgeld für das nachfolgende Quartal geschuldet, da für den Schüler ein Studienplatz und Lehrer bereits reserviert wurde (sehen Sie Punkt 4). Bei vorzeitigem Ausscheiden des Schülers vor Kündigungsfrist, wird das Schulgeld für das laufende Quartal nicht zurückerstattet.

6. Schulgelder
Für das Schulgeld wird jeweils im voraus Rechnung gestellt. Die Rechnung ist vor Antritt der ersten Lektion zu begleichen. Schüler, die während dem Quartal eintreten, schulden das Schulgeld lediglich anteilsmässig.

7. Änderungen des Schulreglementes
Die Schulleitung behält sich das Recht vor, das Schulreglement laufend den Bedürfnissen der Schule anzupassen. Ohne schriftlichen Einwand des Schülers, gilt die zu Quartalsbeginn bei der Schule anforderbare neue Fassung des Schulreglementes für alle Schüler, ungeachtet des Eintrittdatums.