(Stand Oktober 2024)
1. Schuljahr
Dieses besteht aus 4 Quartalen zu je 3 Monaten
1. Quartal: August, September, Oktober
2. Quartal: November, Dezember, Januar
3. Quartal: Februar, März, April
4. Quartal: Mai, Juni, Juli
Die Ferien richten sich nach dem Ferienplan der Oberstufen Schulen (7. bis 9. Klasse) von Steffisburg. Das Jahr hat 52 Kalenderwochen, wovon 13 Wochen Ferien sind, das heisst es finden pro Jahr 39 Lektionen (+/- 10 per Quartal) statt.
2. Absenzen und Nachholstunden
Durch staatlich anerkannte Feiertage (Pfingsten, Ostern, etc.) oder durch Schüler:innen verursachte Ausfälle von Lektionen (Absagen usw.) können weder nachgeholt, noch rückvergütet werden.
Dazu gehören insbesondere auch KUW-Besuche, Schulreisen, Landschulwochen, Sportlager, Geburtstagsfeiern, kirchliche Ausflüge/Lager, Schnuppertage etc. In folgenden Fällen werden die Lektionen jedoch nachgeholt oder wenn der Ausfall von der Lehrperson verursacht war und nicht nachgeholt werden kann vergütet.
- Militärdienst: Wenn die Lehrperson mindestens 3 Wochen vorher benachrichtigt wird.
- Krankheit: Wenn die Lehrperson benachrichtigt wurde und ein Arztzeugnis vorgewiesen werden kann.
- Ausfall der Lehrperson: Sofern wir von der UNISONO-Musikschule nicht eine geeignete Stellvertretung einsetzen können. Das Nachholen der Lektionen erfolgt in individueller Absprache mit der Lehrperson. Kann aus terminlichen Gründen der Lehrperson oder des Schülers die Lektion nicht nachgeholt werden, wird sie vergütet.
3. Lehrer – Stellvertretung/Wechsel
Die Musikschule behält sich das Recht vor, während einer Kursperiode oder bei Nachholstunden einen Lehrerwechsel vorzunehmen.
4. Anmeldung zum Unterricht
Mit seiner Anmeldung zum Unterricht bestätigt der Schüler – sofern volljährig beziehungsweise seine Eltern oder gesetzliche Vertreter – vom aktuellen Schulreglement Kenntnis genommen zu haben und mit diesem einverstanden zu sein. Ohne schriftliche Abmeldung mindestens drei Wochen vor Quartalsende gilt der Schüler automatisch für das folgende Quartal angemeldet. Ein Eintritt während des Quartals ist möglich. Das Schulgeld ist somit nur anteilsmässig geschuldet.
5. Abmeldung bzw. Kündigung
Die Abmeldung hat mindestens 3 Wochen vor Quartalsende (ordentliche Kündigungsfrist) schriftlich an
UNISONO GmbH
Schulgässli 20
3612 Steffisburg
zu erfolgen. Erfolgt die Abmeldung nicht schriftlich oder zu spät, wird das Kursgeld für das nachfolgende Quartal geschuldet, da für den Schüler bereits ein Studienplatz und Lehrperson reserviert wurde (siehe Punkt 4). Bei vorzeitigem Ausscheiden des Schülers vor Kündigungsfrist wird das Schulgeld für das laufende Quartal nicht zurückerstattet.
6. Schulgelder
Das Schulgeld wird jeweils im voraus in Rechnung gestellt. Die Rechnung ist vor Antritt der ersten Lektion zu begleichen. Schüler:innen, die während des Quartals eintreten, schulden das Schulgeld lediglich anteilsmässig.
7. Änderungen des Schulreglementes
Die Schulleitung behält sich das Recht vor, das Schulreglement laufend den Bedürfnissen der Schule anzupassen. Ohne schriftlichen Einwand des Schülers gilt die zu Quartalsbeginn bei der Schule anforderbare neue Fassung des Schulreglementes für alle Schüler ungeachtet des Eintrittdatums.